
Das im April 2024 in Kraft getretene Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz (KiJuBG) in Mecklenburg-Vorpommern setzt ein starkes Zeichen für die Mitbestimmungsrechte unserer jüngeren Generationen. Es stärkt die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in ihrer Gemeinde und ihrem Land, indem es ihnen umfassende Rechte zur Mitgestaltung einräumt. Von Verkehrs- und Klimapolitik bis hin zur Wohnpolitik – junge Menschen unter 18 Jahren (und in der Praxis oft bis zu 27 Jahre) haben nun die Möglichkeit, ihre Stimmen wirkungsvoll einzubringen.
Am 5. Februar 2025 fand im Historischen U in Pasewalk eine Fortbildungsmaßnahme zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz statt. Diese Veranstaltung bot die Gelegenheit, sich intensiv mit den Bestimmungen des Gesetzes auseinanderzusetzen und praxisnahe Tipps zur Umsetzung zu erhalten.
Im Rahmen des Gesetzes sind Kommunen verpflichtet, Beteiligungsgremien wie Jugendparlamente zu etablieren und ihnen Anhörungs-, Rede- und Antragsrechte zu gewähren. Zudem fördert das Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Jugendgremien durch die Einrichtung einer Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung.
Dieses bahnbrechende Gesetz zielt darauf ab, eine Kultur der aktiven und verantwortungsvollen Teilhabe zu schaffen, die unsere Demokratie auch in Krisenzeiten stärkt. Zur besseren Veranschaulichung findet ihr hier ein erklärendes Video auf YouTube und eine kurze Präsentation zum Download. Taucht ein und erfahrt mehr über diese spannende Entwicklung!
DasKinder-undJugendbeteiligungsgesetz M-V Referent : Georg von Rechenberg WasbedeutetesfürStädteundGemeinden? *Referent : Georg von Rechenberg
Taskcard Workshop Digitale Jugendbeteiligung
Methodische Tipps zur Verfügung gestellt von der Berthelsmann-Stiftung